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dachdecker-innung-kassel-handwerk - Dachdecker-Innung Kassel
Chronik unserer Innung Zusammengestellt von Bernd Lasch Zur Geschichte: In unsere schon immer wald- und wildreichen Gebiete drangen vor etwa 4000 Jahren wandernde Bauernvölker ein und erschlossen so unseren heutigen Raum. Klimaveränderungen und der Mangel an Ernährungsmöglichkeiten zwangen diese Menschen ihren angestammten Kulturraum im Bereich des Mittelmeeres zu verlassen, um hier eine neue Heimat zu finden. Diese Bauern waren auch zugleich Krieger und durch die eigene Waffenherstellung auch Handwerker. Zu dieser Zeit entstand auch die Berufsbezeichnung Dachdecker. Das Haus ist aus dem Dach entstanden. Der Schutz gegen die Unbilden der Witterung auf ebener Erde, über einer Wohngrube, Höhle oder in der Krone eines Baumes bildete den Unterschlupf. Erst in der Jungsteinzeit wurde mit dem Bau fester Häuser begonnen. Bis zur Zeit von Karl dem Großen (um 800) war die Deckung mit Stroh und Schindeln aus Holz oder Stein die Regelausführung. Schlechte Zeiten zwangen die Handwerker zu Zusammenschlüssen in Gilden oder Zünften. Lehrlinge mussten für ihre Ausbildung außer Dankbarkeit und stetige Verfügbarkeit noch Zahlungen leisten. Daher der Ausdruck: "Lass Dir Dein Lehrgeld wiedergeben." Junggesellen mussten auf Wanderschaft gehen um Ihr Wissen und ihre Fertigkeiten zu erweitern. Der Anfang: Nach der Reichsgründung im Jahre 1871 wurden Pflichtinnungen gegründet. In Cassel eine Baugewerkeninnung. Aus dem Amtsblatt No. 3. vom 18. Januar 1899 48: Die Dachdeckermeister, welche zur Zeit Mitglieder der Casseler Baugewerken-Innung sind, haben bei mir die Errichtung einer Zwangsinnung beantragt. Die Zwangsinnung soll alle Diejenigen, welche in dem Stadt- und Landkreis das Dachdeckergewerbe als stehendes Gewerbe selbständig betreiben und der Regel nach Gesellen oder Lehrlinge halten, umfassen. Die Zwangsinnung soll erst nach Auflösung der Casseler Baugewerken-Innung in das Leben treten. Ich habe daher auf Grund des § 100 Abs. 1 der Reichsgewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juli 1897 das Mitglied des Magistrates, Herrn Stadtsyndikus D. Brunner zu meinem Kommissar zur Ermittlung, ob die Mehrheit der beteiligten Dachdeckermeister im Stadt- und Landkreis Cassel der Einführung des Beitrittszwanges zustimmt, bestellt. Cassel am 16. Januar 1899 Der Regierungs-Präsident. J.B. Fliedner Aus dem Amtsblatt No. 13 vom 29. März 1899 287. Nachdem bei der Abstimmung sich die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des Beitrittszwanges erklärt hat, ordne ich hiermit an, daß zum 1. Juli d.J. eine Zwangsinnung für das Dachdecker-Handwerk im Stadt- und Landkreis Cassel, mit Sitze in Cassel und dem Namen: "Zwangsinnung der Dachdecker im Stadt- und Landkreise" errichtet werde. Von dem genannten Zeitpunkt ab gehören alle Gewerbetreibenden, welche das Dachdecker-Handwerk betreiben und in der Regel Gesellen oder Lehrlinge beschäftigen dieser Innung an. Zugleich schließe ich zu demselben Zeitpunkt die Baugewerken-Innung. Cassel am 15. März 1899 Der Regierungs-Präsident. I.V.: v. Bremer Die Zwangsinnung der Dachdecker im Stadt- und Landkreis Kassel Nach der Auflösung der Baugewerkeninnung lud der provisorische Vorstand der zu gründenden Zwangsinnung die Dachdecker des Stadt- und Landkreises Cassel zu einer Gründungsversammlung zum 16. August 1899 in den kleinen Saal des Evangelischen Vereinshauses ein. Als Vertreter der Aufsichtsbehörde hatte die Stadt Cassel den Herrn Stadtsyndikus Brunner geschickt, welcher die Versammlung eröffnete und die Wahl des Vorstandes leitete. Aus dieser Wahl ging als erster Obermeister der Hofdachdeckermeister F. Kunold hervor, der ungefähr 10 Jahre nach der Gründung der Innung in Anbetracht seiner großen Verdienste um dieselbe zum Ehrenmitglied ernannt wurde. Der erste Vorstand der jungen Innung setzte sich aus den Dachdeckermeistern C. Theiß, C. Lasch, Conr. Knochenhauer und M. Beyer zusammen. Die Zahl der Mitglieder betrug im Gründungsjahr 1899 dreißig. Am Schlusse des Jahres 1908 war die Zahl auf 41 gestiegen, wovon 23 hiesige und 18 auswärtige Mitglieder waren. Zur Führung des Meistertitels waren 23 Mitglieder berechtigt. Im selben Jahre wurden bei hiesigen Mitgliedern insgesamt 15 Lehrlinge und 80 Gesellen beschäftigt, bei auswärtigen Mitgliedern dagegen nur 3 Lehrlinge und 10 Gesellen. Die Gesellenprüfung bestanden 1908 sieben Lehrlinge. Sofort nach ihrer Gründung widmet sich die Innung mit Eifer allen Aufgaben, die ihr durch das Statut aufgegeben sind und die dem Interesse der Innungsmitglieder dienen. Es werden Ausschüsse für das Gesellen- und Herbergswesen gewählt. Das Lehrlingswesen wird geregelt usw. Schon frühzeitig hatte aber die Innungsleitung erkannt, dass alle Aufgaben besser gelöst werden können, wenn sich die Innung an größere Organisationen anschließen würde. Am 6. März 1902 wird zwar der Antrag, sich dem Südwestdeutschen Dachdeckermeister-Verband Frankfurt/Main anzuschließen, vorläufig abgelehnt, aber gleichzeitig erhält doch der Vorstand den Auftrag, sich mit dem Vorsitzenden des genannten Verbandes, Herrn Obermeister Stein – Frankfurt/M., in Verbindung zu setzen, um von ihm genaueres über die eventuellen Vorteile zu hören, welche sich aus der Zugehörigkeit zum Verb and ergeben würden. Schon im nächsten Monat wurde Herr Stein nach Cassel eingeladen, um vor der Innungsversammlung einen aufklärenden Vortrag zu halten. Dieser Einladung leistete Herr Stein am 8. August 1902 Folge und sprach in der Innungsversammlung über die Zwecke, Ziele und Erfolge des Südwestdeutschen Verbandes. Die Ausführungen Steins wurden mit großem Beifall aufgenommen. Am 16. August 1902 beschloss die Innungsversammlung, dem Verbande kooperativ beizutreten. Die Beitragsfrage zum Verbande wurde so gelöst, dass die Innungskasse jährlich 60 Mk. und die Innungsmitglieder jährlich 160 Mk. Als Beitrag aufbringen sollten. Der Verbandstag im Jahre 1903 setzte dann den Beitrag auf 6 Mk. jährlich für jedes Mitglied fest. Die Verbandstage wurden stets von der Innung beschickt. 1905 fand der Verbandstag in Cassel statt. Die Innung gehörte diesem Verbande bis zum Jahre 1909 an. Warum die Innungsversammlung am 17. September 1909 den Beschluss fasste, aus dem Verbande auszutreten, ist aus dem Protokoll leider nicht ersichtlich. Der Wiedereintritt in den Verband wird zwar am 2. Februar 1912 wieder beschlossen, doch wurde der Beschluss nicht durchgeführt. Die Angelegenheit ruhte wieder bis 1915 als man am 27. Oktober beschloss, es solle jedem Mitglied freistehen, sich dem Verbande anzuschließen oder nicht. In der Zwischenzeit war verschiedentlich angeregt worden, einen Verband für Hessen und Waldeck als Unterverband des Südwestdeutschen Verbandes zu gründen. Dem Gedanken wurde aber erst im April 1920 ernstlich nähergetreten und die Innung beschloss die Gründung eines Verbandes für Cassel und Umgebung mit dem Sitz in Cassel. In diesen Bestrebungen wurde die Innung von den auswärtigen Innungen lebhaft unterstützt. In Cassel selbst nahm man regen Anteil an den Beratungen des Innungsausschusses und des Handels- und Gewerbevereins. Nach ihrem Austritt aus dem Südwestdeutschen Verbande hatte sich die Innung am 2. Februar 1910 dem Hansa-Bund angeschlossen. Um auch bei Lohnstreitigkeiten eine örtliche Stütze zu haben, wurde am 11. Mai 1903 beschlossen, dem Casseler Arbeitgeber-Verband beizutreten. Diese Mitgliedschaft führte am 23. Juli 1903 zu dem Beschluss, sämtliche Gesellen auszusperren, um die Schreinergesellen, welche in den Streik getreten waren, zu zwingen, die Arbeit wieder aufzunehmen. Gleichzeitig verpflichteten sich die Mitglieder, sämtliche Gesellen, welche Verbänden angehörten, zu entlassen, falls die Schreinergesellen bis zu einem bestimmten Termin die Arbeit nicht wieder aufgenommen hätten. Ein großes Betätigungsfeld erwuchs der Innung in der Wahrnehmung der gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder. Über alle möglichen Fragen, die den Handwerkerstand berühren, werden Vorträge gehalten, wie z. B. über die Unfallverhütungsvorschriften, über welches Thema ein Herr Hassenpflug von der Hess. Nass. Baugewerken-Berufsgenossenschaft im Jahre 1903 referierte. Er sprach namentlich über die Herstellung von Schutzgerüsten und empfahl den Innungsmitgliedern, bei Abgabe von Offerten zu verlangen, dass bei Neubauten ein Gerüst mit einer 1 m hohen Schutzlehne stehen bliebe. Wo dies nicht der Fall sei, sollten für das laufende Meter Hausfront Zuschläge für die Herstellung eines solchen Gerüstes erhoben werden. Die Gesellen sollten angewiesen werden, die Arbeit ohne Schutzgerüst nicht zu beginnen. Nur durch solche durchgreifenden Maßnahmen sei es möglich, den vielen Unfällen wirksam entgegentreten zu können. Man bespricht auch neue Materialien in Bezug auf ihre Zweckmäßigkeit, neue, das Handwerk betreffende Gesetze werden erörtert und Maßnahmen zur Bekämpfung des Rabatt- und Borgunwesens getroffen. Delegierte besuchen die Handwerkertage oder Gewerbeausstellungen und berichten der Innung über ihre Eindrücke. Zur weiteren Fortbildung der Mitglieder wurden Meisterkurse eingerichtet, um denjenigen Mitgliedern, die keine Berechtigung zur Führung des Meistertitels hatten, Gelegenheit zu geben, sich diese Berechtigung zu erwerben. Sonderbarerweise fand diese Einrichtung sowohl, als auch ein Kursus über das zweckmäßige Anbringen von Blitzableitern bei den Mitgliedern der Innung wenig Verständnis. Auch die Beteiligung an Ausstellungen ist sehr gering, was aber hauptsächlich darin seinen Grund hat, dass sich Dachdeckerarbeiten, wenn sie nicht Modelle sein sollen, schlecht zu Ausstellungszwecken eignen. Einen breiten Raum in der Tätigkeit der Innung nimmt der Kampf gegen die Schmutzkonkurrenz und gegen Auswüchse im Submissionswesen ein. Schon nach kurzer Zeit, seit dem Bestehen der Innung, werden Klagen laut, dass Dachdeckerarbeiten von anderen Bauhandwerkern ausgeführt würden, so dass sich die Innung gezwungen sieht, ihren Mitgliedern zu empfehlen, derartiges sofort den zuständigen Prüfungsbeamten anzuzeigen. Auch als die Post durch Telegraphenarbeiter verschiedentliche Dachdeckerarbeiten ausführen ließ, wandte sich die Innung dagegen und setzte es durch, dass die Handwerkskammer eine diesbezügliche Eingabe an den Minister für öffentliche Arbeiten machte, und dass der Punkt auf dem Gewerbekammertag in München (1903) zur Sprache kam. Mit aller Schärfe wendet sich die Innung auch gegen das Annoncieren in den Tageszeitungen und gegen das Gewähren von Rabatt und ähnliche Preisunterbietungen. Um hiergegen eine geeignete Kontrolle zu haben, und auch um das Publikum vor eventuellen Überforderungen zu schützen, werden Ende November 1911 für jeden Stadtteil Sachverständige gewählt, welche dem Hausbesitzer mit Rat und Tat zur Seite stehen sollen, um das Ansehen der Innung zu wahren. Besonders unangenehm machten sich die Preisdrückereien und bisweilen unverständlichen Unterbietungen bei dem Submissionswesen bemerkbar. Mit allen denkbaren Mitteln versuchte man diesem Übelstand zu Leibe zu gehen. Man versendet Aufrufe an die Hausbesitzer und weist sie auf die schmutzige Konkurrenz hin. Man gibt Preisverzeichnisse heraus in der Hoffnung, dadurch den Unterkalkulationen zu begegnen. Eingabe über Eingabe wird an die Behörden gerichtet. Aber trotz aller dieser Maßnahmen tritt keine Besserung der Verhältnisse ein. Schließlich kamen die Kasseler Dachdeckermeister im Jahre 1911 überein, unter sich Abmachungen zu treffen, um das Submissionswesen zu regeln. Die Mitglieder wurden in einer bestimmten Reihenfolge geordnet, und nach dieser wurden die Arbeiten verteilt. Diejenigen Mitglieder, welche die Arbeiten übertragen bekamen, mussten ihr Angebot einreichen, und die anderen verpflichteten sich, bei hoher Konventionalstrafe, nur höhere Angebote abzugeben. Um diesen Abmachungen einen festen Hintergrund zu geben, kam man bald zu dem Entschluss, eine Vereinigung ins Leben zu rufen, um in oben angegebener Weise die Preisunterbietungen beim Submissionswesen zu bekämpfen.